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LFV Wyssachen: Referat Vorsorgeauftrag

Vom Landfrauenverein Wyssachen wurde ein sehr lehrreicher Vortrag organisiert.

Mit einem spannenden Referat erklärt MLaw Manuela Zimmermann, Notarin und Rechtsanwältin, viele offene Fragen rund um den Vorsorgeauftrag. Das Selbstbestimmungsrecht, die Formvorschriften und das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzgesetz standen im Zentrum.

Mit herzlichen Worten begrüsste Susanne Liechti, Vorstandsfrau der Wyssacher Landfrauen, das interessierte Publikum. Selbstbestimmung ist für viele Menschen in der heutigen Zeit sehr wichtig. Dass auch im Falle einer Urteilsunfähigkeit die Wünsche des direkt Betroffenen respektiert werden, ist der Vorsorgeauftrag das richtige Papier.

Urteilsunfähigkeit - was regle ich vorher?

«Wer wickelt meinen Hausverkauf ab, wenn ich wegen Demenz ins Pflegeheim muss?», «Wer bestimmt meine medizinische Behandlung, wenn ich im Koma liege?», «Wer vertritt mich vor Gericht, wenn ich wegen Urteilsunfähigkeit selber nicht mehr kann?», auf diese Fragen wusste Manuela Zimmermann kompetent die Antworten. Die ausgewiesene Fachfrau gab aber schon zu Beginn ihrer Ausführungen bekannt, dass sie keine Pauschallösung anbieten könne. Im Vorsorgeauftrag werde und müssen die individuellen Wünsche und Anliegen berücksichtigt werden. Die Notarin und Rechtsanwältin kennt sich mit dem Thema «Vorsorgeauftrag» genau aus und wie dieser funktioniert. Dank dem Vorsorgeauftrag, der vor dem Eintreten der Urteilsunfähigkeit einer Person erstellt werden muss, entscheiden die Betroffenen selbst, wer die Vertretung übernimmt bei einer Urteilsunfähigkeit. Die Selbstbestimmung ist so gewährleistet, wer in diesem Fall die Interessen vertreten soll. Der Arzt entscheidet über die Urteilsunfähigkeit eines Menschen. Urteilsunfähig zu sein, kann Personen jeden Alters und Standes treffen.

Formvorschriften beachten

Die Personensorge betrifft das körperliche, geistige und seelische Wohl des Betroffenen. Die Vertretungsperson in diesem Bereich ist für den Schutz der Persönlichkeit verantwortlich. Die Vermögenssorge regelt die finanziellen Anliegen des Betroffenen. Manuela Zimmermann, Notarin und Rechtsanwältin bei Bracher & Partner, Advokatur und Notariat mit Standorten in Langenthal, Bern und Biel, gab klare, fundierte Auskünfte über die Thematik. Unter anderem, was beim Erstellen eines Vorsorgeauftrages bei den Formvorschriften zu beachten ist. So etwa die Handschriftlichkeit, oder die öffentliche Beurkundung. Bei den Familienstrukturen sind die nächsten Angehörigen heute oft, auch in ländlichen Gebieten, nicht in unmittelbarer Nähe. Es ist darum sehr wichtig, viele Dinge richtig zu regeln. So wird in einem Ernstfall für die Betroffen vom Umfeld in dessen Sinne gehandelt. Damit können zahlreiche Unsicherheiten und falsche Vorstellungen von allen Beteiligten behoben werden. Manuela Zimmermann machte darum auch auf die Aufbewahrungsart und -ort des Vorsorgeauftrags aufmerksam. Sie gab einige hilfreiche, informative Anwendungsbeispiele. Ebenso erklärte sie die Unterschiede zwischen Vorsorgeauftrag, Generalvollmacht und Testament.

Am Anlass bekamen die Interessierten wichtige Informationen rund um den Vorsorgeauftrag, damit wurden einige Hemmschwellen abgebaut, sich mit dem Thema zu befassen. Nach der Fragerunde offerierte der Landfrauenverein Wyssachen allen Besucherinnen und Besuchern einen kleinen Apéro. Dabei bot sich Gelegenheit, persönlich mit Manuela Zimmermann ins Gespräch zu kommen, was sehr geschätzt und benutzt wurde. www.landfrauen-wyssachen.ch.    

   

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v. l. n. r.: Susanne Liechti, Vorstand LFV Wyssachen, MLaw Manuela Zimmermann, Marianne Liechti, Bracher & Partner.

 

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